Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Ute
Willems vom 1.10.2005
I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den
zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die
Lieferung von Waren.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im
Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem
Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers
schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind frei bleibend und unverbindlich, es sei
denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich
bezeichnet hat.
2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den
unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des
Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Preise/Zahlungsbedingungen
1. Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine
abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer
und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.
2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der
Kaufpreis ohne Abzug sofort nach Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur
Zahlung fällig.
3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu
verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt
vorbehalten.
4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder
unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer
nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht
einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer
ihm eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der
schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Fall der
kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich
der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein
Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu
vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines
Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.
Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist
die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer
Kardinalpflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in
diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
V. Gewährleistung/Haftung
1. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt,
ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat
dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des
Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind
die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den
Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen
Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen
oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen
bleibt davon unberührt.
4. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder
seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist
des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch
im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware
eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines
solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt,
wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit
dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt
insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die
Haftung des Verkäufers gemäß § 3 Abs. 3 dieses Vertrages. Soweit die Haftung
des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines
Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem
Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen
diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen
Zugriffe Dritter entstehen.
3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer
seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht
nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem
Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den
Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden
Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den
Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach
Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf
Verbindlichkeiten des Verkäufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen.
VII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung
des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Ute Willems, Zur Eichenbitze 10, 53773 Hennef
E-Mail webmaster@kuehler-willems.de
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